Schön, dass ihr euch für Magie entschieden habt – ich freue mich sehr darauf, euch und eure Gäste zu verzaubern.

Damit der Abend so reibungslos wie magisch wird, findet ihr nachfolgend meine allgemeinen Vertrags- und Auftrittsbedingungen. Die individuell vereinbarte Leistung und Gage findet ihr in der Bestätigungsmail – mit eurer Bestätigung akzeptiert ihr beides sowie die folgenden Bedingungen.

Sollte sich einer der aufgeführten Punkte nicht umsetzen lassen – etwa bei besonderen Raumgegebenheiten oder anderen Herausforderungen – sprecht mich einfach frühzeitig an. In aller Regel lässt sich für alles eine Lösung finden, wenn ich rechtzeitig Bescheid weiß.

Bei Fragen bin ich jederzeit für euch da.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten ausschließlich für alle zwischen dem Künstler Axel Adams, Bacchusweg 10 / 93326 Abensberg und dem jeweiligen Kunden (nachfolgende Auftraggeber/Veranstalter) geschlossenen Verträge (die Parteien). Jeglicher Geschäftsverkehr zwischen dem Kunden und Axel Adams unterliegen diesen AGBs. Bei der Beauftragung und der Zusammenarbeit gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Die Gültigkeit dieser AGBs halten für die Dauer aller Projekte, Veranstaltungen und Events an und sind für alle Projekte, Veranstaltungen und Events gültig.

Die AGBs richten sich an Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des §14 BGB sind sowie an alle Privatpersonen. Gegenstand dieser AGB sind die angebotenen Produkte und Leistungen von Axel Adams. Axel Adams ist also berechtigt, sich zur Erfüllung der Vertragspflichten gegenüber dem Auftraggeber Dritter zu bedienen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind nicht Vertragsgegenstand, außer, Axel Adams hätte dem ausdrücklich zugestimmt. Alle Vereinbarungen von Axel Adams und dem Auftragnehmer zwecks Ausführung des Vertrages sind im Angebot, den Produktbeschreibungen oder auch in Rahmenverträgen niedergelegt.

2. Vertragsschluss

Zur Beauftragung genügt die Zusage/ Buchungserklärung per E-Mail, Telefon, sozialen Medien (Facebook, Instagram, WhatsApp) oder Brief in Schriftform. Der Umfang der Leistungen/Vertragsgegenstand wurde durch ein Angebot oder Absprache und dessen Anlagen, Produkt- und Leistungsvereinbarungen per E-Mail oder Offline vereinbart. Weitere Leistungen können zusätzlich vereinbart und separat verrechnet werden.

3. Künstlerische Gestaltung

1. Der Künstler ist in der Gestaltung seines Programms frei, soweit nicht anders vereinbart. Diesbezüglichen Weisungen des Veranstalters oder eines Dritten unterliegt er nicht.
2. Das Showkonzept ist Eigentum des Künstlers und darf nicht durch den Veranstalter und Dritte ohne Genehmigung des Künstlers übernommen werden. 

4. Auftrittsbedingungen

1. Die Veranstaltung findet innen statt. Outdoorveranstaltungen sind mit dem Künstler gesondert zu vereinbaren, um notwendige Anpassungen rechtzeitig einzuplanen.
2. Der Künstler benötigt für die Show eine Freifläche von mind. 2x2m (gilt nicht für Tischzauberei/Walk-Act). Kleinere Auftrittsflächen sind dem Künstler vorab mitzuteilen und müssen durch den Künstler freigegeben werden.
3. Die Sicht der Zuschauer sollte nur von vorne erfolgen können. Seitlich platzierte Zuschauer oder Zuschauer, die sich hinter dem Künstler befinden sind nicht erwünscht, da sie sowohl den Künstler, als auch andere Zuschauer stören können (gilt nicht Für Walk-Act/Tischzauberei).
4. Die Auftrittsfläche muss von allen Gästen einsehbar sein. Optische Hindernisse (z.B. verwinkelte Räume, Säulen im Blickfeld, etc.) sind vorab mit dem Künstler zur besprechen und separat freizugeben.
5. Der Künstler bringt sein eigenes Mikrofon zur Beschallung einer Bühnenshow mit – Soundanlage ist vom Veranstalter zu organisieren oder gesondert abzusprechen (für Tischzauberei/Walk-Act nicht notwendig). Hierzu muss ein Standard Stromanschluss (Schuko-Steckdose) innerhalb von 3m zur Box vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden.
6. Ggf. anfallende GEMA Gebühren sind vom Veranstalter anzumelden und zu tragen.
7. Die Show kann nur bei hinreichend akustischen Bedingungen und ausreichenden Lichtverhältnissen stattfinden. 

5. Film- und Fotoaufnahmen

1. Fotoaufnahmen sind ausdrücklich erwünscht.
2. Filmaufnahmen sind vor Veröffentlichung durch den Künstler freizugeben.
3. Wird der Auftritt vor Ort mit einer professionellen Kamera bzw. Fotoapparat vom Auftraggeber aufgezeichnet, stehen dem Auftragnehmer die Aufnahmen, auf denen er zu sehen ist, in vollem Umfang zu.

6. Verzögerung des Showbeginns

1. Der Künstler ist durch den Veranstalter unverzüglich über Verzögerungen des Showbeginns zu informieren. 2. Bei Verzögerungen von mehr als 30 Minuten ist kann der Künstler das Programm um die Dauer der Verzögerung kürzen (bis hin zur Absage durch den Künstler), um ggf. andere Verpflichtungen einzuhalten. 3. Für eine gekürzte oder abgesagte Show aufgrund einer Verzögerung hat der Veranstalter die volle Gage zu zahlen. 

7. Nichterfüllung des Vertrags

1. Bei einer Absage der Vorstellung von mehr als 4 Wochen vor der Veranstaltung, werden 50% der Gage fällig.
2. Bei einer Absage der Vorstellung von weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung werden 80% der Gage fällig.
3. Bei einer Absage der Vorstellung am Tag der Veranstaltung wird die gesamte Gage fällig.
4. Bei einer begründeten Absage/Abbruch durch den Künstler wegen unzureichender Rahmenbedingungen oder Nichtbeachtung der Auftrittsbedingungen werden 100% der Gage fällig, sofern die verursachenden Umstände (z.B. zu starke Lautstärke) nicht behoben werden können.
5. Bei einer Absage des Künstlers auf Grund höherer Gewalt oder Krankheit, bemüht sich dieser einen gleichwertigen Ersatz zu finden. Schadensersatzforderungen können bei Ausfall des Künstlers nicht geltend gemacht werden. Im Zweifel hat der Künstler nur die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten einzustehen. 

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigens hiervon nicht berührt. 

9. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt Kelheim als vereinbart. 

Stand: Abensberg, 1. Januar 2024 – Axel Adams – www.axeladams.de

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